Kinderschutz
Die Verantwortung für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Familien war leitgebend für die Gründung unseres Trägers und seines Namens. Der Name ist dabei Auftrag sowie Verpflichtung: Kindeswohl-Berlin
Vorrang in der Arbeit hat immer das Kindeswohl. Grundlage unserer Arbeit bilden die Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes, des SGB VIII, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie der Berliner Rahmenvertrag für Hilfen zur Erziehung.
Das von unserem Kinderschutzteam erarbeitete Gewaltschutzkonzept ist fest im Qualitätshandbuch verankert. Es trägt zum Schutz der uns anvertrauten jungen Menschen vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt bei.
In diesem werden die Prävention, die Intervention inklusive der Verfahren bzgl. des „Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung“ sowie die Evaluation des Schutzkonzeptes ausführlich beschrieben. Alle Mitarbeiter*innen unseres Trägers sind zum Schutzkonzept und dem integrierten Sexualpädagogischen Konzept geschult.
Das Gewaltschutzkonzept selbst wird jährlich durch das Kinderschutzteam und das Q-Team überprüft und aktualisiert. Das Medienpädagogische Team hat 2023 gemeinsam mit dem Q-Team ein Medienpädagogisches Konzept entworfen. So können wir alle bei uns untergebrachten Kinder und Jugendlichen auch in der digitalen Welt aufklären und schützen.
Unser Kinderschutzteam setzt sich aus sieben “Insoweit erfahrenen Fachkräften” gem. § 8a SGB VIII (IeFK), der Pädagogischen Referentin und dem Beauftragten für pädagogische Qualität zusammen. Die regelmäßig stattfindende AG bietet Raum, Beratungen der IeFK zu evaluieren, Themen aus den überbezirklichen Gremien im Bereich Kinderschutz zu multiplizieren, gemeinsam zu reflektieren und darauf zu achten, dass das Schutzkonzept im Träger lebt.